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Ohne Energieberatung keine baulichen Änderungen am Gebäude oder der Heizungsanlage

Sollten Sie mehr als 10% eines Bauteils (Dach, Fassade, Fenster, Dachboden, Kellerdecke) überarbeiten bzw. erneuern, sind Sie verpflichtet die Mindestwärmedämmanforderungen nach der Energieeinsparverordnung 2009 einzuhalten.

Wie und mit welchen Mitteln Sie die Anforderungen erfüllen, klären wir für Sie im Rahmen einer Energieberatung.
Besonders wichtig ist die Reihenfolge in der Sie energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen. Auch dieses klären wir im Rahmen unserer Energieberatung.

Im Mai 2009 wurde die DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ veröffentlicht. Diese ist in folgenden Fällen anzuwenden:
In der DIN 1946-6 wird die Erstellung eines Lüftungskonzepts für alle neu zu errichtenden oder zu modernisierenden Gebäude gefordert, bei denen lüftungstechnisch relevante Veränderungen vorgenommen werden.

Nach der Norm ist eine Modernisierung dann lüftungstechnisch relevant, wenn bei einem bestehenden Gebäude mit einem n50 -Wert (Luftwechsel bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal) von ≥ 4,5

  • in einem Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden beziehungsweise
  • in einem Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.

 

Lüftungstechnische Maßnahmen in einem Gebäude oder einer Nutzungseinheit (Wohnung) sind dann erforderlich, wenn der von der DIN 1946-6 geforderte notwendige Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz qv,ges,NE,FL in m³/h größer ist, als der Luftvolumenstrom durch die Gebäudehülle - Infiltration qv,Inf,wirk -.

Wir klären Sie über den Inhalt und die Zweckmäßigkeit dieser Norm auf und erstellen bei Bedarf ein Lüftungskonzept.

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