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Energieausweise Wohngebäude

Energieausweise für Wohngebäude

Beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen ist dem Kauf- oder Mietinteressenten ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind nur Baudenkmäler.

Werden oder wurden Änderungen an der Gebäudehülle oder an der Heizungsanlage vorgenommen, ist ein neuer Energieausweis, nach dem Energiebedarf, zu erstellen.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er berücksichtigt neben den gebäudespezifischen Bedingungen auch das nutzerspezifische Verhalten. Ein Vergleich von Gebäude zu Gebäude ist nicht möglich, da sich bei einem Nutzerwechsel auch das Nutzerverhalten ändert.

Der Bedarfsausweis wird durch eine ingenieurmäßige Analyse der Gebäudehülle und Anlagentechnik erstellt. Er geht von einem standardisierten Nutzerverhalten aus. Somit lassen sich Gebäude miteinander vergleichen.

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